Dienstbüchlein ist nun digital
Das Dienstbüchlein gehörte während rund 150 Jahren fest zur Schweizer Armee. Es diente als administratives Dokument und als Nachweis für die Erfüllung der Militärdienstpflicht. Per 1. Juni 2026 wurde es nun durch den digitalen Dienstmanager abgelöst.
Angestossen worden war dieser Schritt bereits 2018 durch eine Motion. Mit der Anpassung des Militärgesetzes und der Verordnung über die Militärdienstpflicht konnten die Armee und der Zivilschutz die Ablösung schliesslich umsetzen.
Der Dienstmanager bildet die bisherigen Inhalte des Dienstbüchleins digital ab und bietet zusätzliche Funktionen. Angehörige der Armee können darin unter anderem ihre Militärkarriere, bereits geleistete und bevorstehende Dienste sowie ihre persönlichen Daten einsehen. Auch verschiedene administrative Prozesse lassen sich über die Plattform erledigen.
Ein letzter Datenabgleich
Anfang Juni erhielten alle Angehörigen der Armee ein Schreiben mit einem persönlichen Datenauszug aus den Systemen der Militärverwaltung. Damit konnten sie die gespeicherten Angaben mit den Einträgen im Dienstbüchlein vergleichen. Bei Unstimmigkeiten musste das Dienstbüchlein zur Kontrolle eingeschickt werden.
Seit dem 1. Juni 2026 wird das Dienstbüchlein nicht mehr nachgeführt und auch nicht mehr neu ausgestellt. Für sämtliche Einträge bis zu diesem Datum bleibt es jedoch als Beweismittel gültig. Deshalb muss es bis zur Entlassung aus der Militärdienstpflicht aufbewahrt werden. Für spätere Einträge sind ausschliesslich die Daten in den Systemen der Militärverwaltung massgebend.
Als neuer Nachweis dient der «Ausweis über die Erfüllung der Militärdienstpflicht». Dieser kann jederzeit über den Dienstmanager heruntergeladen oder beim Kundencenter der Armee bestellt werden.
Ein Zwang zur Nutzung der digitalen Plattform besteht nicht. Wer den Dienstmanager nicht verwenden möchte, kann weiterhin auf analoge administrative Prozesse zurückgreifen und die benötigten Unterlagen bei den zuständigen Stellen beziehen. Einzig das Dienstbüchlein wird nicht mehr weitergeführt.
Auch der Zivilschutz wechselte ins digitale Zeitalter
Auch im Zivilschutz wurde das blaue Dienstbüchlein per 1. Juni 2026 durch den Dienstmanager Zivilschutz, kurz DIM ZS, abgelöst. Dieser basiert auf der bestehenden Plattform der Armee und nutzt damit eine bereits erprobte Lösung.
Das bisherige Dienstbüchlein bleibt auch im Zivilschutz für alle Einträge bis zum 1. Juni 2026 als Beweismittel gültig. Es muss bis zur Entlassung aus der Schutzdienstpflicht aufbewahrt werden.
Der Dienstmanager Zivilschutz befand sich seit Februar 2026 in einer Pilotphase und stand zunächst Angehörigen des Zivilschutzes in einzelnen Kantonen zur Verfügung. Die digitale Plattform soll künftig ortsunabhängig zugänglich sein und zahlreiche administrative Abläufe vereinfachen.