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Weesen
13.07.2026

Gemeinderat erlaubt Planung «Im Moos»

Mehr Wohnraum für Weesen: Im Gebiet «Im Moos» sollen rund 70 Genossenschaftswohnungen entstehen. (Visualisierung)
Mehr Wohnraum für Weesen: Im Gebiet «Im Moos» sollen rund 70 Genossenschaftswohnungen entstehen. (Visualisierung) Bild: Leuzinger Architekten AG
Weesens Gemeinderat erlaubt der Ortsgemeinde Weesen und der Baugenossenschaft Glarus, das Sondernutzungsplanverfahren für sechs Mehrfamilienhäuser im Gebiet «Im Moos» einzuleiten.

Die Ortsgemeinde Weesen als Grundeigentümerin und die Baugenossenschaft Glarus als Bauherrschaft beabsichtigen, das Grundstück Nr. 717 «Im Moos» mit einer Wohnüberbauung zu entwickeln. Vorgesehen sind sechs Mehrfamilienhäuser mit einer gemeinsamen Tiefgarage, einer sorgfältig gestalteten Umgebung sowie öffentlichen Verbindungswegen.

Verdichtete Bauweise und gute Einordnung in Ortsbild

Für das Vorhaben ist ein Sondernutzungsplan erforderlich. Dieser schafft die planerischen Grundlagen für die Überbauung und ermöglicht gleichzeitig eine qualitativ hochwertige und auf das Gebiet abgestimmte Entwicklung. Das Plangesuch verfolgt unter anderem das Ziel einer verdichteten Bauweise, einer guten Einordnung in das Ortsbild sowie eines durchdachten Erschliessungs- und Freiraumkonzepts. Die Planungsarbeiten werden von der Ortsgemeinde Weesen und der Baugenossenschaft Glarus als Initiantinnen veranlasst und vollständig privat finanziert.

Der Gemeinderat hat das Gesuch geprüft und beschlossen, das Verfahren zur Erarbeitung eines Sondernutzungsplans einzuleiten. Er kommt zum Schluss, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und das Vorhaben im öffentlichen Interesse liegt. Zudem entspricht die Planung den Zielen des neuen Baureglements, das für das Gebiet «Im Moos» eine Sondernutzungsplanpflicht vorsieht.

Sondernutzungsplan noch kein definitiver Entscheid

Mit dem Beschluss wird noch keine Überbauung bewilligt. Zunächst wird der Sondernutzungsplan erarbeitet. Anschliessend folgen die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte mit Mitwirkung der Bevölkerung, öffentlicher Auflage und Genehmigung. Erst nach Abschluss dieses Planungsverfahrens kann über ein konkretes Baugesuch entschieden werden.

Gemeinderat Weesen / Redaktion Linth24
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