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Schmerikon
23.06.2026

Neuerung bei politischer Plakatwerbung

Der Gemeinderat hat die Bedingungen im Seedorf für die Plakatwerbung für Urnenabstimmungen definiert.
Der Gemeinderat hat die Bedingungen im Seedorf für die Plakatwerbung für Urnenabstimmungen definiert. Bild: Markus Arnitz, Linth24
Der Gemeinderat Schmerikon regelt die politische Plakatwerbung neu: Parteien und Gruppierungen stellen ihre Abstimmungs- und Wahlplakate künftig selbst auf.

Es wird den in Schmerikon organisierten Parteien, Gruppierungen, Interessengemeinschaften etc. erlaubt, für Abstimmungen je ein Plakat im Weltformat an der Neuen Eschenbacherstrasse, beim Kreisel Rosengarten und auf dem Bahnhofplatz kostenlos auszuhängen.

Die Bestimmung gilt auch für Wahlen; hier sind es abweichend an der Neuen Eschenbacherstrasse und beim Kreisel Rosengarten je zwei Plakate.

Aufstellung nicht mehr durch Werkdienst

Die Aufstellung erfolgt neu ausschliesslich durch die Berechtigten und nicht wie bis anhin, durch den Werkdienst. 

Die Berechtigten werden im Sinne der Feststellungen darauf hingewiesen, dass eine allfällig notwendige Bewilligung für Reklamen an der Kantonsstrasse bei der Kantonspolizei St. Gallen selber einzuholen und die allfällig damit verbundene kantonale Gebühr selber zu bezahlen ist.

Gemeinde Schmerikon/Linth24
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