Streifkollision nach Provokationen
Ein damals 35-jähriger Zürcher war auf der Unteren Bahnhofstrasse in Rapperswil in Richtung Pfäffikon unterwegs. Bei der Ampel auf Höhe des Parkhauses «See» betätigte er mehrfach die Warnblinkanlage. Laut Strafbefehl geschah dies nicht wegen eines Defekts, sondern als Provokation gegenüber dem hinter ihm fahrenden Auto. Dessen Fahrer hatte zuvor gehupt, weil der Zürcher bei einer vorherigen Ampel nicht sofort losgefahren war.
Überholmanöver mit Kollision
Auf der Seedammstrasse fuhr der Zürcher anschliessend so langsam, dass der hinter ihm fahrende Mann zum Überholen ansetzte und danach ebenfalls auf 30 km/h abbremste. Am Ende des Seedamms überquerte der Zürcher die Sicherheitslinie der Einspurstrecke in Pfäffikon und überholte den anderen Wagen von rechts. Dabei kam es gemäss Strafbefehl zu einer Streifkollision mit Sachschaden.
Urteil und Konsequenzen
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz verurteilte den Mann wegen mehrfacher Verkehrsregelverletzungen. Dazu zählen missbräuchliche Warnsignale, grundloses Langsamfahren, das Überfahren einer Sicherheitslinie sowie mangelnde Rücksichtnahme beim Überholen. Er muss eine Busse von 1'000 Franken sowie 560 Franken Verfahrenskosten bezahlen.
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