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Kanton
19.06.2026

Ex-Zahnarzt blitzt an Bundesgericht ab

Ein Zahnarzt ist mit einer Beschwerde vergeblich ans Bundesgericht gelangt. (Themenbild)
Ein Zahnarzt ist mit einer Beschwerde vergeblich ans Bundesgericht gelangt. (Themenbild) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Der Freispruch eines Ex-Angestellten im St.Galler Gesundheitsdepartement zum Amtsgeheimnis ist rechtskräftig. Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde eines Zahnarztes nicht ein.

Gegen diesen Zahnarzt eröffnete der Kanton St.Gallen vor über zehn Jahren ein Disziplinarverfahren. In den Medien wurden zahlreiche Fälle publik, in denen Patienten zum Teil schwerwiegende Probleme schilderten, mit denen sie nach dem Einsetzen von Implantaten durch den besagten Zahnarzt zu kämpfen hatten.

Dem damaligen Leiter des Rechtsdienstes des Gesundheitsdepartements warf der Zahnarzt in mehreren Fällen Amtsgeheimnisverletzung vor. Er soll Akten des laufenden Verfahrens weitergegeben haben, unter anderen an den Chefredaktor einer Zeitung. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.

Staatshaftungsklage möglich

Die kantonalen Gerichte sprachen den früheren Kantonsangestellten frei, weshalb der Zahnarzt ans Bundesgericht gelangte. Er verlangte neben einer Verurteilung eine Genugtuung und Entschädigung. Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde jedoch nicht eingetreten, weil der Zahnarzt nicht dazu legitimiert ist.

Grund dafür ist, dass die geltend gemachten Forderungen nicht zivilrechtlicher, sondern öffentlichrechtlicher Natur sind. Der Beschwerdeführer müsse sie auf der Basis einer Staatshaftungsklage geltend machen, da die von ihm beschuldigte Person damals bei einer Behörde angestellt gewesen sei. (Urteil 7B_1379/2024 vom 21.5.2026)

Keystone-SDA / Redaktion Linth24
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