Unfall gefilmt – hohe Busse
Eine Deutschlehrerin aus Chur ist von der St. Galler Staatsanwaltschaft wegen einer Verkehrsregelverletzung gebüsst worden. Die Frau hatte Ende Februar auf der Autobahn A13 bei Bad Ragaz während der Fahrt ihr Mobiltelefon gezückt, um eine Unfallstelle zu filmen.
Handy auf Unfallstelle gerichtet
Laut Strafbefehl war die Lenkerin am 26. Februar 2026 kurz nach Mittag auf der A13 in Fahrtrichtung Sargans unterwegs. Auf Höhe Kilometer 134,1 bei Bad Ragaz hielt sie ihr Mobiltelefon in Richtung einer Unfallstelle und richtete die Kamera auf das Geschehen.
Damit, so die Staatsanwaltschaft, habe sie ihre Aufmerksamkeit nicht mehr voll dem Strassenverkehr gewidmet. Zudem sei durch die Bedienung des Handys die sichere Führung des Fahrzeugs erschwert worden.
650 Franken zu bezahlen
Die Behörden stuften das Verhalten als vorsätzliche Verletzung der Verkehrsregeln ein. Die Autofahrerin wurde zu einer Busse von 300 Franken verurteilt. Hinzu kommen Verfahrens- und Polizeikosten von insgesamt 350 Franken.
Damit beläuft sich der zu bezahlende Betrag auf insgesamt 650 Franken. Gegen den Strafbefehl hätte innert zehn Tagen Einsprache erhoben werden können.