Busse wegen Elektroschocker
Der in Sargans wohnhafte Geschäftsmann bestellte die beiden Elektroschockgeräte über eine ausländische Onlineplattform. Die Geräte waren als Fahrzeugschlüssel getarnt und gelten nach Schweizer Recht als Waffen. Das Paket wurde am 25. Februar 2026 bei der Einfuhr in die Schweiz vom Zoll kontrolliert und sichergestellt.
Waffeneinfuhr ohne Bewilligung
Gemäss Strafbefehl war dem Beschuldigten bewusst, dass es sich bei den Gegenständen um Waffen handelt und für deren Einfuhr eine Bewilligung erforderlich gewesen wäre. Dennoch nahm er laut Staatsanwaltschaft zumindest in Kauf, sich strafbar zu machen.
Geldstrafe und Busse
Das Untersuchungsamt Uznach sprach den 69-Jährigen des vorsätzlichen Vergehens gegen das Waffengesetz schuldig. Es verhängte eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 100 Franken bei einer Probezeit von drei Jahren sowie eine Busse von 400 Franken.
Die beiden Elektroschockgeräte werden eingezogen und vernichtet. Zudem muss der Verurteilte die Verfahrenskosten von insgesamt 650 Franken bezahlen.