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Kanton
15.06.2026

30 Jahre Gleichstellungsgesetz

Das Gleichstellungsgesetz schützt seit 30 Jahren vor Diskriminierungen im Berufsleben. Zum Jubiläum wurde ein neues Wissensportal lanciert. (Symbolbild)
Das Gleichstellungsgesetz schützt seit 30 Jahren vor Diskriminierungen im Berufsleben. Zum Jubiläum wurde ein neues Wissensportal lanciert. (Symbolbild) Bild: Collage: Uzwil24 / Original: Kanton St.Gallen Amt für Soziales
Das Gleichstellungsgesetz wird 30 Jahre alt und bleibt aktuell: Das Wissensportal «equality-law.ch» soll mit 1'400 Gerichts-/Schlichtungsentscheiden zur Praxis-Umsetzung beitragen.

Das Gleichstellungsgesetz verbietet seit 1996 Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Erwerbsleben. Doch wie gelingt die Umsetzung im Arbeitsalltag? Welche Rolle spielen HR-Prozesse, und wie lassen sie sich gleichstellungssensibel gestalten? Und wo gilt es hinzuschauen, um Ungleichbehandlungen frühzeitig zu erkennen?

Diesen Fragen geht die kantonale Gleichstellungsförderung St.Gallen an ihrer Tagung für HR-Fachpersonen und weitere Interessierte im November in St.Gallen nach. Im Zentrum stehen praxisnahe Inputs aus Recht, Wissenschaft und Beratung. Es referieren Regula Schmid, Rechtsanwältin und Präsidentin der Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz des Kantons St.Gallen, Gudrun Sander, Direktorin des Competence Center for Diversity, Disability and Inclusion (CCDI) der Universität St.Gallen, sowie Aner Voloder, Jurist und Fachperson Gleichstellung. Anmeldungen zur Tagung sind möglich unter www.gleichstellung.sg.ch ➜ 30 Jahre Gleichstellungsgesetz.

Neues Wissensportal: Rechtsprechung zu Gleichstellungsgesetz

Ergänzend zur Tagung im November lanciert die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) das dreisprachige Wissensportal www.equality-law.ch. Die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG) vereint damit erstmals die bisher sprachregional getrennten Datenbanken aus der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin.

Das Portal bündelt über 1'400 Gerichts- und Schlichtungsentscheide aus der ganzen Schweiz und bietet einen zentralen Zugang zur aktuellen Rechtsprechung sowie zu weiteren Fachinformationen rund um das Gleichstellungsgesetz.

Beratung bei Fragen zur Gleichstellung

Bei vermuteter Diskriminierung am Arbeitsplatz sowie bei Fragen rund um das Gleichstellungsgesetz bietet die kantonale Gleichstellungsförderung kostenlose und anonyme Kurzberatungen an. Dabei schätzen Fachpersonen mögliche Diskriminierungen nach dem Gleichstellungsgesetz ein, zeigen Handlungsmöglichkeiten und Abläufe auf und verweisen bei Bedarf an weiterführende Fachstellen. Weitere Informationen zum Beratungsangebot: www.gleichstellung.sg.ch/beratung.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Redaktion Linth24
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