Sprayer zu Geldstrafe verurteilt
Am Abend des 13. Februar 2026 zog ein damals 19-Jähriger durch die Region und hinterliess mit pinkem Baustellenspray verschiedene Schmierereien. Laut Strafbefehl besprühte er Strassen, Mauern und einen Sicherheitskasten mit Symbolen und Schriftzügen.
Eindeutige Motive
Zu den Motiven gehörten unter anderem Smileys, Kreise, Striche sowie Zeichnungen männlicher Geschlechtsteile. Zudem brachte er an einer Mauer den Schriftzug «Mels» an.
Gemeinden bleiben auf Schäden sitzen
Die Sprayereien verursachten Sachschäden an Einrichtungen der Politischen Gemeinden Sargans und Mels. Für die Entfernung und Instandstellung entstand in Sargans ein Schaden von 925 Franken, in Mels von 588.50 Franken.
Bedingte Geldstrafe
Das Untersuchungsamt Uznach sprach den Melser der mehrfachen Sachbeschädigung schuldig. Es verhängte eine bedingte Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 100 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich wurde eine Busse von 300 Franken ausgesprochen.
Der Verurteilte muss zudem den beiden Gemeinden den entstandenen Schaden ersetzen. Zusammen mit Busse und Verfahrenskosten beläuft sich der direkt zu bezahlende Rechnungsbetrag auf 1050 Franken.