Neue Erschliessungs-Richtlinien
Die Regierung des Kantons St. Gallen hat gemeinsam mit den Politischen Gemeinden neue Richtlinien für Erschliessungsstrassen erarbeitet. Diese konkretisieren, wann eine Strasse im Sinne des Planungs- und Baugesetzes als hinreichend bzw. genügend erschlossen gilt. Der Gemeinderat Amden hat die Anwendung der Richtlinien beschlossen.
Einheitlich, praxisnah und rechtssicher
Auslöser für die neuen Richtlinien waren zunehmende Unsicherheiten in Bau- und Rechtsmittelverfahren sowie ein Vorstoss im St. Galler Kantonsrat. In den letzten Jahren führten unterschiedliche Auslegungen der gesetzlichen Vorgaben teilweise zu unverhältnismässigen Strassenausbauten oder zu Verzögerungen bei Bauvorhaben.
Ziel der Richtlinie ist es, eine einheitliche, praxisnahe und rechtssichere Beurteilung der Erschliessung zu ermöglichen.
Verschiedene Typen Erschliessungsstrassen
Die Richtlinie unterscheidet verschiedene Typen von Erschliessungsstrassen (Zufahrtswege, Zufahrtsstrassen, Quartiererschliessungsstrassen). Massgebend sind dabei unter anderem die Anzahl der erschlossenen Wohneinheiten, die Strassenlänge sowie die zu erwartende Nutzung.
Entscheidend ist eine praktikable und sichere Erschliessung von Grundstücken, die dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen entspricht.
Kein starres Regelwerk
Die Richtlinie ist jedoch kein starres Regelwerk. Jede Situation ist weiterhin im Einzelfall zu beurteilen. Bestehende Siedlungsstrukturen, topografische Gegebenheiten, Ortsbild- oder Denkmalschutz sowie der Grundsatz der Verhältnismässigkeit werden ausdrücklich berücksichtigt. Abweichungen vom Standard sind möglich, müssen jedoch begründet und nachvollziehbar sein.
Neue Richtlinien ab sofort angewendet
Parallel dazu führte der Kanton St. Gallen das Vernehmlassungsverfahren zum X. Nachtrag zum kantonalen Strassengesetz durch. Mit diesem Nachtrag sollen die gesetzlichen Grundlagen an die heutige Praxis angepasst werden. Der Nachtrag soll die rechtliche Basis für die neuen Richtlinien schaffen und diese im kantonalen Recht verankern.
Für Bauwillige bedeutet dies, dass Baugesuche künftig früher und klarer beurteilt werden können. Gleichzeitig schafft die Richtlinie Transparenz darüber, welche Anforderungen an die Erschliessung gestellt werden und in welchen Fällen bestehende Strassen als genügend gelten.
Die neuen Richtlinien werden ab sofort in der Gemeinde Amden angewendet und fliessen in die Beurteilung von Baugesuchen sowie in die Planung und Projektierung von Erschliessungsstrassen ein.