Fahrunfähige Lenker in Kaltbrunn und Uznach
Am Freitag um 19:30 Uhr wurde an der Gasterstrasse in Kaltbrunn ein 29-jähriger Autofahrer kontrolliert. Er musste als fahrunfähig eingestuft werden und eine Blut- und Urinprobe abgeben. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.
Gleichentags um 23:55 Uhr wurde an der Zürcherstrasse in Uznach ein 30-jähriger Autofahrer kontrolliert, welcher ebenfalls als fahrunfähig eingestuft werden musste. Ihm wurde eine Blut- und Urinprobe entnommen. Der ausländische Führerausweis wurde ihm aberkannt.
Raser/innen in Waldkirch, Bad Ragaz und auf A13
Am Samstagnachmittag wurde in Waldkirch an der Bischofszellstrasse im Ausserortsbereich (80 km/h) eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. Bei einem 39-jährigen Autofahrer wurde eine Geschwindigkeit von 107 km/h gemessen. Ein 27-jähriger Autofahrer war mit 113 km/h unterwegs und eine 44-jährige Autofahrerin mit 121 km/h. Die 44-Jährige überfuhr zudem eine Sicherheitslinie. Sie musste den Führerausweis auf der Stelle abgeben.
Am Samstag um 16:10 Uhr konnte ein 58-jähriger Autofahrer an der Staatsstrasse in Bad Ragaz anlässlich einer Lasermessung mit 108 km/h im Ausserortsbereich (80 km/h) gemessen werden.
Am Samstag gegen 20:15 Uhr, wurde ein 21-jähriger Autofahrer anlässlich einer Nachfahrmessung auf der Autobahn A13 bei Trübbach mit einer Geschwindigkeit von 163 km/h gemessen.
Alkohol am Steuer auf A1 und in Mels
Am Samstag um 23:10 Uhr wurde ein 51-jähriger Autofahrer auf der Autobahn A1 bei Züberwangen kontrolliert. Die durchgeführte Atemalkoholmessung wies einen zu hohen Wert auf. Er wurde mit einem mehrstündigen Fahrverbot belegt.
Am Sonntag um 1:55 Uhr fiel einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen an der Grossfeldstrasse in Mels ein Auto aufgrund seiner Fahrweise auf. Bei der anschliessenden Kontrolle des 25-jährigen Autofahrers musste festgestellt werden, dass er alkoholisiert war. Die Beweissicher Atemalkoholprobe ergab einen Wert von 0.48 mg/l. Der Führerausweis wurde ihm abgenommen.
Anzeigen bei Staatsanwaltschaft
Alle Verkehrsteilnehmenden gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige.