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Rapperswil-Jona
02.05.2026

Belagssanierung Zürcherstrasse

Der Einbau eines lärmarmen Belags auf rund 600 Metern der Zürcherstrasse in Rapperswil sorgt nachts für Verkehrseinschränkungen. (Archivbild)
Der Einbau eines lärmarmen Belags auf rund 600 Metern der Zürcherstrasse in Rapperswil sorgt nachts für Verkehrseinschränkungen. (Archivbild) Bild: Google Maps / Google Streetview
Ab Montag, 11. Mai, bis Ende Juni 2026 wird Rapperswil-Jonas Zürcherstrasse zwischen der Verzweigung Rütistrasse und Sonnenhof saniert. Wochentags nachts gilt ein Einbahnregime.

Der Deckbelag der Zürcherstrasse in Rapperswil-Jona im Abschnitt zwischen der Verzweigung Rütistrasse und dem Sonnenhof hat seine Lebensdauer erreicht. Das kantonale Tiefbauamt erneuert ab Montag, 11. Mai 2026, den Belag auf einem rund 600 Meter langen Teilstück. Ein lärmarmer Belag reduziert künftig die Lärmbelastung und erhöht den Fahrkomfort.

Um die Sanierungsarbeiten so effizient wie möglich auszuführen, wird der Verkehr im Baustellenbereich nachts im Einbahnregime geführt. Dieses gilt während der ganzen Bauzeit jeweils von Montagabend bis Samstagmorgen von 20 Uhr bis 5 Uhr. Tagsüber ist die Zürcherstrasse normal befahrbar.

Einbahnregime und Umleitung

Stadtauswärts, in Richtung Kempraten, bleibt die Strasse durchgehend befahrbar. Stadteinwärts steht eine Umleitung zur Verfügung. Dabei wird der Autoverkehr über die Rüti- und Holzwiesstrasse geführt. Der Lastwagenverkehr wird über die Rütistrasse auf die A15 geleitet. Der Veloverkehr wird nachts in beide Richtungen über die Kreuzstrasse abgewickelt. Die Verkehrsführung ist signalisiert.

Für Fussgängerinnen und Fussgänger steht während der ganzen Bauzeit auf der Zürcherstrasse mindestens ein Trottoir zur Verfügung. Die Liegenschaften im Baustellenbereich bleiben mit Fahrzeugen erreichbar, es ist jedoch mit Einschränkungen zu rechnen.

Datum für einmalige Nachtsperrung noch offen

Für den Einbau des abschliessenden Deckbelags ist gegen Ende der Bauzeit eine einmalige Nachtsperrung der Zürcherstrasse erforderlich. Das genaue Datum wird zu einem späteren Zeitpunkt kommuniziert.

Das kantonale Tiefbauamt und das beauftragte Unternehmen bitten um Verständnis für die unvermeidbaren Lärmimmissionen und setzen sich dafür ein, die Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen / Redaktion Linth24
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