Im Sanierungskonzept der GZO AG ist eine Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden in der Höhe von 50 Millionen Franken vorgesehen. Letzten November stimmten die Stimmberechtigten über die Vorlage ab. Weil die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung ablehnte, beträgt das vom Stimmvolk gesprochene Kapital derzeit nur 46,88 Millionen Franken. Es besteht also eine Lücke von 3,12 Millionen Franken, welche die GZO AG offenbar nicht anderweitig auftreiben konnte. Die 5 Millionen Franken Reserve, welche in den 50 Millionen enthalten sind, will oder kann die GZO AG zum Füllen dieser Lücke nicht nutzen. Eine Begründung dafür lieferte sie bislang nicht.
Gemeinde-Vertreter haben entschieden
An der ausserordentlichen Generalversammlung der GZO AG von Ende März 2026 beschlossen Vertreter der elf Aktionärsgemeinden (Bäretswil, Bauma, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Rüti, Seegräben, Wald und Wetzikon), den Fehlbetrag von 3,12 Millionen Franken in Form von Zusatzkrediten auszugleichen (wir berichteten). Wer die Vertreterinnen und Vertreter der Aktionärsgemeinden sind, wurde bis heute nie öffentlich kommuniziert.
Obwohl derzeit ein Übernahmeangebot auf dem Tisch liegt, das von der GZO AG genauer geprüft wird und weswegen die auf Mai angesetzte Gläubigerversammlung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, haben die Vertreter der elf Aktionärsgemeinden über Zusatzkredite beraten und diese beschlossen. In einer gemeinsamen Mitteilung vom 28. April 2026 haben sie diese Beträge nun publiziert.
Vorsorglich Reserve eingeplant
In ihrer Mitteilung schreiben die Gemeindevertreter: «Die verbleibenden elf Aktionärsgemeinden haben sich darauf verständigt, sich im Minimum entsprechend ihrer Aktienanteile an der Kompensation des Fehlbetrags zu beteiligen.»
Offenbar rechnen die Gemeindevertreter bereits heute damit, dass die Vorlage nicht in allen Gemeinden gutgeheissen wird. Denn sie haben in den Beträgen auch gleich eine Reserve von 1,9 Millionen Franken eingeplant.
Keine Zeit für dritten Urnengang
Die Gemeindevertreter begründen das Vorgehen so: «Falls der Zusatzkredit in einzelnen Gemeinden abgelehnt würde, lässt das Nachlassverfahren keine Zeit mehr für einen neuerlichen politischen Prozess. Darum haben die Exekutiven in ihren jeweiligen Kreditanträgen nach eigenem Ermessen eine Reserve eingerechnet», heisst es in der Mitteilung. Dank ihr liesse sich ein «abermaliger Fehlbetrag ganz oder teilweise auffangen». Die Reserven würden jedoch nur so weit verwendet, wie es für die Kompensation der 3,12 Millionen erforderlich sei. Der Verteilschlüssel würde sich auch in Bezug auf die Reserven nach dem prozentualen Aktienbesitz richten, so die Mitteilung weiter.
Heisst im Klartext: Stimmen nicht alle Gemeinden den Zusatzkrediten zu, zahlen jene Gemeinden die Zeche für die, die Nein gestimmt haben.
Zustimmung der Gläubiger nötig
Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken erlaube es der GZO AG, die aktuell vorhandene Liquidität für die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern einzusetzen. «Die Mittel aus der Kapitalerhöhung machen die GZO AG wieder handlungsfähig und sichert die notwendigen finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb sowie die notwendigen Investitionen in den Rohbau», schreiben die Gemeindevertreter in ihrer gemeinsamen Mitteilung weiter. Voraussetzung für die Auszahlung des neuen Kapitals bleibe, dass die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen.