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29.04.2026
29.04.2026 11:27 Uhr

GZO: So viel sollen die Gemeinden nachzahlen

«Dörfs es bitzeli meh si?» Den Stimmberechtigten werden die Zusatzkredite mitsamt Reserve vorgelegt, falls eine oder mehrere Gemeinden ablehnen würden. (Symbolbild)
«Dörfs es bitzeli meh si?» Den Stimmberechtigten werden die Zusatzkredite mitsamt Reserve vorgelegt, falls eine oder mehrere Gemeinden ablehnen würden. (Symbolbild) Bild: ZO24/KI
Vertreter der elf verbliebenen Aktionärsgemeinden haben die Beträge definiert, welche die Steuerzahler fürs GZO-Spital nachschiessen sollen. Darin wird gleich schon eine Reserve eingerechnet, falls eine oder mehrere Gemeinden die Zusatzkredite ablehnen.

Im Sanierungskonzept der GZO AG ist eine Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden in der Höhe von 50 Millionen Franken vorgesehen. Letzten November stimmten die Stimmberechtigten über die Vorlage ab. Weil die Gemeinde Bubikon ihre Beteiligung ablehnte, beträgt das vom Stimmvolk gesprochene Kapital derzeit nur 46,88 Millionen Franken. Es besteht also eine Lücke von 3,12 Millionen Franken, welche die GZO AG offenbar nicht anderweitig auftreiben konnte. Die 5 Millionen Franken Reserve, welche in den 50 Millionen enthalten sind, will oder kann die GZO AG zum Füllen dieser Lücke nicht nutzen. Eine Begründung dafür lieferte sie bislang nicht.

Gemeinde-Vertreter haben entschieden

An der ausserordentlichen Generalversammlung der GZO AG von Ende März 2026 beschlossen Vertreter der elf Aktionärsgemeinden (Bäretswil, Bauma, Dürnten, Fischenthal, Gossau, Grüningen, Hinwil, Rüti, Seegräben, Wald und Wetzikon), den Fehlbetrag von 3,12 Millionen Franken in Form von Zusatzkrediten auszugleichen (wir berichteten). Wer die Vertreterinnen und Vertreter der Aktionärsgemeinden sind, wurde bis heute nie öffentlich kommuniziert.

Obwohl derzeit ein Übernahmeangebot auf dem Tisch liegt, das von der GZO AG genauer geprüft wird und weswegen die auf Mai angesetzte Gläubigerversammlung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, haben die Vertreter der elf Aktionärsgemeinden über Zusatzkredite beraten und diese beschlossen. In einer gemeinsamen Mitteilung vom 28. April 2026 haben sie diese Beträge nun publiziert.

Vorsorglich Reserve eingeplant

In ihrer Mitteilung schreiben die Gemeindevertreter: «Die verbleibenden elf Aktionärsgemeinden haben sich darauf verständigt, sich im Minimum entsprechend ihrer Aktienanteile an der Kompensation des Fehlbetrags zu beteiligen.»

Offenbar rechnen die Gemeindevertreter bereits heute damit, dass die Vorlage nicht in allen Gemeinden gutgeheissen wird. Denn sie haben in den Beträgen auch gleich eine Reserve von 1,9 Millionen Franken eingeplant.

Keine Zeit für dritten Urnengang

Die Gemeindevertreter begründen das Vorgehen so: «Falls der Zusatzkredit in einzelnen Gemeinden abgelehnt würde, lässt das Nachlassverfahren keine Zeit mehr für einen neuerlichen politischen Prozess. Darum haben die Exekutiven in ihren jeweiligen Kreditanträgen nach eigenem Ermessen eine Reserve eingerechnet», heisst es in der Mitteilung. Dank ihr liesse sich ein «abermaliger Fehlbetrag ganz oder teilweise auffangen». Die Reserven würden jedoch nur so weit verwendet, wie es für die Kompensation der 3,12 Millionen erforderlich sei. Der Verteilschlüssel würde sich auch in Bezug auf die Reserven nach dem prozentualen Aktienbesitz richten, so die Mitteilung weiter.

Heisst im Klartext: Stimmen nicht alle Gemeinden den Zusatzkrediten zu, zahlen jene Gemeinden die Zeche für die, die Nein gestimmt haben.

Zustimmung der Gläubiger nötig

Die Kapitalerhöhung von 50 Millionen Franken erlaube es der GZO AG, die aktuell vorhandene Liquidität für die Tilgung der Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern einzusetzen. «Die Mittel aus der Kapitalerhöhung machen die GZO AG wieder handlungsfähig und sichert die notwendigen finanziellen Mittel für den laufenden Betrieb sowie die notwendigen Investitionen in den Rohbau», schreiben die Gemeindevertreter in ihrer gemeinsamen Mitteilung weiter. Voraussetzung für die Auszahlung des neuen Kapitals bleibe, dass die Gläubiger dem Nachlassvertrag zustimmen.

Unterschiedliche Prozesse

Aufgrund der Gemeindeordnungen in den elf verbliebenen Aktionärsgemeinden sind teils Urnenabstimmungen nötig, teils kann der Gemeinderat über den Zusatzkredit entscheiden.

In Wetzikon entscheidet das Parlament, in Fischenthal und Seegräben liegt der Zusatzkredit in der Kompetenz des Gemeinderats (Fischenthal hat bereits beschlossen, in Seegräben steht der Beschluss noch aus). In allen anderen Gemeinden, also in Bäretswil, Bauma, Dürnten, Gossau, Grüningen, Hinwil, Rüti und Wald, muss der Zusatzkredit vors Volk. Die Urnenabstimmung in diesen Gemeinden ist für Juni vorgesehen (siehe Info-Box).

Das sind die Beträge

Anhand des Aktienkapitals (Verteilschlüssel gemäss Einwohnerzahlen) würde die Stadt Wetzikon mit 850'000 Franken erneut die höchste Summe beisteuern, gefolgt von Rüti, Hinwil, Wald und Gossau.

Sollten eine oder mehrere Gemeinden die Vorlage ablehnen, würde die Stadt Wetzikon mit rund 80 Prozent den Grossteil über das Kostendach finanzieren. So gesehen könnte etwa die Hälfte der Gemeinden Nein stimmen und die Zusatzfinanzierung wäre immer noch gesichert.

Liste In alphabetischer Reihenfolge:

Gemeinde Nötiger Zusatzkredit Antrag (Kostendach) Reservebetrag Anteil Reserve
Bäretswil 150'000 200'000 50'000 2.5%
Bauma 165'000 200'000 35'000 1.8%
Dürnten 225'000 300'000 75'000 3.8%
Fischenthal 85'000 97'750 12'750 0.6%
Gossau 324'000 400'000 76'000 3.8%
Grüningen 109'000 150'000 41'000 2.1%
Hinwil 376'000 450'000 74'000 3.8%
Rüti 447'000 450'000 3'000 0.2%
Seegräben 45'000 45'000 0 0%
Wald 344'000 401'000 57'000 2.9%
Wetzikon 850'000 2'400'000 1'550'000 78.5%
Total 3'120'000 5'093'750 1'973'750 100%

 

Urnenabstimmungen in den Gemeinden


Bauma: 29. Juni
Bäretswil: 10. Juni
Dürnten: 4. Juni
Gossau: 15. Juni
Grüningen: 9. Juni
Hinwil: 10. Juni
Rüti: 22. Juni
Wald: 25. Juni

Quelle: Mitteilung der Aktionärsgemeinden

Barbara Tudor, Zürioberland24
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