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Rapperswil-Jona
28.04.2026

Auflage «Frohbühl II» und «Frohbühlstrasse»

Sondernutzungsplan «Überbauung Frohbühl II».
Sondernutzungsplan «Überbauung Frohbühl II». Bild: zVg
Die Stadt Rapperswil-Jona legt den Sondernutzungsplan «Überbauung Frohbühl II» und den Teilstrassenplan «Frohbühlstrasse» vom 28. April bis 27. Mai 2026 öffentlich auf.

Geplant ist auf dem heute unbebauten Wiesland südlich der Villa Frohbühl eine Überbauung mit neun Gebäuden und insgesamt 105 Wohnungen. Die Stadt beabsichtigt ausserdem mittel- bis langfristig eine durchgehende Fuss- und Radwegverbindung zwischen der Friedhofstrasse und der Eichfeldstrasse. Diese soll das SBB-Trassee mit einer Unterführung queren.

Mehrere Etappen

Die fehlende Verbindung wird in mehreren Planungs- und Realisierungsetappen umgesetzt. Das vorliegende Auflageprojekt betrifft die erste Etappe. Vorgesehen sind die Aufklassierung der Frohbühlstrasse, eine Trottoirergänzung und eine Fussweganbindung an den bestehenden Perronzugang. Das Projekt ist mit dem Sondernutzungsplan «Überbauung Frohbühl II» abgestimmt.

Teilstrassenplan «Frohbühlstrasse». Bild: zVg

Öffentliche Auflage

Die Planunterlagen liegen von Dienstag, 28. April 2026, bis Mittwoch, 27. Mai 2026, während 30 Tagen im Ressortsekretariat Bau und Liegenschaften, Raum 210, im 2. Obergeschoss des Stadthauses Rapperswil-Jona, St. Gallerstrasse 40 in Jona, öffentlich auf.

Gegen den Sondernutzungsplan und den Teilstrassenplan kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Stadtrat erhoben werden.

Stadt Rapperswil-Jona/Linth24
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