Die Ausgangslage tönt friedlich: Auf einer privaten Wiese einer Stockwerkeigentümergemeinschaft feiern jedes Jahr rund 100 Personen den 1. August. Mehrheitlich bewilligen die Eigentümer den Anlass, inklusive mehrtägigem Auf- und Abbau. Eine Miteigentümerin – inzwischen SVP-Gemeinderätin mit Ambitionen auf das Gemeindepräsidium – kämpft jedoch seit Jahren dagegen.
Lärm, Alkohol und Scherben
Sie kritisiert Lärm, Alkoholexzesse, Scherben sowie die Blockierung der gemeinschaftlichen Wiese. Zudem argumentierte sie vor Gericht, die Nutzung als Festgelände widerspreche dem Zweck als Spiel- und Liegewiese und verändere den Wohncharakter der Liegenschaft.
Gerichte stärken die Mehrheit
Die Gerichte folgten dieser Argumentation weitgehend nicht. Ein Fest am Nationalfeiertag verletze den Wohnzweck nicht, befand bereits die erste Instanz. Am 1. August sei generell mit mehr Lärm und Publikum zu rechnen, weshalb private Feiern weniger stark ins Gewicht fielen. Das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung.
Feuerwerk sorgt für weitere Eskalation
Der Konflikt beschäftigte die Justiz bereits früher: Ein Nachbar wurde nach dem Abfeuern von 17 Feuerwerksbatterien wegen Gefährdung durch Sprengstoffe zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 1300 Franken verurteilt. Die Summe von 117’000 Franken wird nur fällig, wenn er innerhalb von zwei Jahren erneut auffällig wird.
«Reale Belastung»
Zudem kippte ein Gericht den Versuch, mehrere jährliche Grossanlässe ohne erneute Zustimmung zu ermöglichen. Die Gemeinderätin betont gegenüber Tamedia-Zeitungen, es gehe ihr nicht um den Nationalfeiertag, sondern um wiederkehrende private Grossveranstaltungen. Für die Minderheit bleibe die Situation eine «reale Belastung».