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Schänis
10.04.2026
10.04.2026 17:42 Uhr

Batteriespeicher förderberechtigt

Batteriespeicher für die Photovoltaikanlage in einem Haus. (Symbolbild)
Batteriespeicher für die Photovoltaikanlage in einem Haus. (Symbolbild) Bild: Asurnipal (CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons)
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wird das neue Reglement über den Energiefonds der Gemeinde Schänis seit 1. März 2026 angewendet. Neu werden Batteriespeicher gefördert.

Das neue Reglement über den Energiefonds der Politischen Gemeinde Schänis löst das bisherige Regelwerk ab.

Neu werden Batteriespeicher gefördert. Batteriespeicher dienen der Eigenverbrauchsoptimierung von Solarstrom. Es entsteht eine Win-win-Situation: Förderberechtigte Strombezüger sparen bei Energie und Netznutzung, und zugleich wird durch die Erhöhung des Eigenverbrauchs und der daraus resultierenden Reduktion von Netzeinspeisungen das Stromnetz entlastet. Die Administration der Fördergesuche erfolgt durch die EVS Energieversorgung Schänis AG.

Referendumsfrist ungenutzt verstrichen

Das Reglement über den Energiefonds unterstand in der Zeit vom 5. Januar bis 13. Februar 2026 dem fakultativen Referendum. Es ging kein Referendumsbegehren ein. Der Erlass ist damit in Rechtskraft erwachsen.

Seit 1. März 2026 in Vollzug

Der Gemeinderat setzte das neue Reglement für die Stromversorgung per 1. März 2026 in Vollzug.

Gemeinderat Schänis/LinthSicht / Redaktion Linth24
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