Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) stellen die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden dar.
Totalrevidierte Vorschriften
Im Auftrag des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) ist die VKF seit 2020 daran, die Schweizerischen Brandschutzvorschriften totalzurevidieren. Diese totalrevidierten Brandschutzvorschriften sollen per Herbst 2027 in Kraft treten.
Verbot von Pyrotechnik als Sofortmassnahme
Aufgrund der tragischen Ereignisse in Crans-Montana, bei dem 41 vor allem junge Menschen starben und über 110 teils schwer verletzt wurden, hat das Konkordat der Baudirektorinnen und Baudirektoren aller 26 Kantone der IOTH als Sofortmassnahme beschlossen, ein schweizweites Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen einzuführen.
Davon ausgenommen bleiben die bereits heute bewilligungspflichtigen Kategorien von Feuerwerkskörpern. Diese Anpassung wird per 1. April 2026 in Kraft gesetzt.