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Schweiz
07.03.2026
07.03.2026 17:26 Uhr

Pyro-Verbot in Innenräumen

In öffentlich zugänglichen Räumen ab dem 1. April 2026 verboten: Pyrotechnik wie z. B. Kuchenfontänen. (Symbolbild)
In öffentlich zugänglichen Räumen ab dem 1. April 2026 verboten: Pyrotechnik wie z. B. Kuchenfontänen. (Symbolbild) Bild: ZO24/ChatGPT
Nach der verheerenden Brandkatastrophe in Crans Montana wird per 1. April 2026 ein schweizweites Pyroverbot in öffentlich zugänglichen Räumen eingeführt.

Die schweizweit gültigen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) stellen die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden dar.

Totalrevidierte Vorschriften

Im Auftrag des Interkantonalen Organs Technische Handelshemmnisse (IOTH) ist die VKF seit 2020 daran, die Schweizerischen Brandschutzvorschriften totalzurevidieren. Diese totalrevidierten Brandschutzvorschriften sollen per Herbst 2027 in Kraft treten.

Verbot von Pyrotechnik als Sofortmassnahme

Aufgrund der tragischen Ereignisse in Crans-Montana, bei dem 41 vor allem junge Menschen starben und über 110 teils schwer verletzt wurden, hat das Konkordat der Baudirektorinnen und Baudirektoren aller 26 Kantone der IOTH als Sofortmassnahme beschlossen, ein schweizweites Verbot des Abbrennens von Pyrotechnik in öffentlich zugänglichen Räumen einzuführen.

Davon ausgenommen bleiben die bereits heute bewilligungspflichtigen Kategorien von Feuerwerkskörpern. Diese Anpassung wird per 1. April 2026 in Kraft gesetzt.

Zürioberland24/bt
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