Die Hundesteuer beträgt einheitlich Fr. 100.00 pro Hund und Jahr. Es wird dabei nicht zwischen dem ersten und weiteren Hunden unterschieden.
Keine Rechnung melden
HundehalterInnen, die bis Mitte März 2026 keine Rechnung erhalten haben, oder Personen, die sich im Verlauf des Jahres 2026 neu einen Hund anschaffen, werden gebeten, sich bei der Hundekontrollstelle zu melden, damit der Hund korrekt registriert werden kann.
Steuerpflicht obligatorisch
Die Steuerpflicht gilt für alle Hunde ab einem Alter von drei Monaten. Entsteht die Steuerpflicht im Laufe des Jahres, ist die Hundesteuer dennoch für das gesamte Kalenderjahr geschuldet.
Zudem sind HundehalterInnen verpflichtet, über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen. Diese muss sowohl die Hundehaltung als auch die Person, welche den Hund tatsächlich beaufsichtigt, abdecken.
Bei Fragen steht die Hundekontrollstelle Gommiswald, Tel. 058 228 70 10, frontoffice@gommiswald.ch gerne zur Verfügung.