- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) verliert vor dem Bundesgericht. Die SRG-Plattform Swissinfo hatte Fake News über den Glarner Schokoladenhersteller Läderach verbreitet und geschrieben, der Bund habe Läderach aus Reputationsgründen als Sponsoringpartner «fallen gelassen» (im englischen Original: «dropped»).
Sachverhalt nicht korrekt wiedergegeben
Das Bundesgericht gibt Läderach nun recht. Die SRG habe den Sachverhalt nicht korrekt wiedergegeben und beim Leser einen falschen Eindruck erweckt, der Läderach faktenwidrig in ein schlechtes Licht rücke.
Die SRG muss die beanstandete Passage löschen und eine Zusammenfassung des Urteils während dreissig Tagen auf der Website von Swissinfo platzieren.
Politisches Motiv
Die Vermutung liegt nahe, dass die politisch in ihrer Mehrheit links tickenden SRG-Journalisten auch deshalb unsachgemäss und persönlichkeitsverletzend über Läderach herzogen, weil die Besitzerfamilie als konservativ bekannt ist.
Verurteilung in dümmstem Moment
Die höchstrichterlich festgestellte Desinformation durch die SRG kommt für diese im dümmsten Moment. Am 8. März stimmt das Schweizervolk über die Halbierungsinitiative ab.
Ausserdem betreibt die SRG Abstimmungskampf, indem sie sich als Hüterin der Wahrheit gegen Fake News und Desinformation inszeniert. Wie das Bundesgerichtsurteil zeigt, würde sie wohl besser bei sich selbst anfangen.