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Leserbrief
Rapperswil-Jona
08.02.2026
07.02.2026 00:55 Uhr

«Leinen-Pflicht ist eine Fehlentwicklung»

Rosita Ruzsa findet, das neue Hunde-Reglement habe viele Fehler.
Rosita Ruzsa findet, das neue Hunde-Reglement habe viele Fehler. Bild: Linth24
Rosita Ruzsa ärgert sich über die neue Leinenpflicht für Hunde im Wald von Rapperswil-Jona. Damit werde die Tierschutzverordnung missachtet.

Vorneweg: Im nachfolgenden Leserbrief geht es um den «Nachtrag des Polizeireglements» von RJ, für das vom 23. Januar bis 3. März 2026 die Referendumsfrist (mit 500 nötigen Unterschriften) läuft.
Zu finden ist der Nachtrag auf der Gemeindewebsite oder im Gemeinde-Fenster von Rappi-Jona auf Linth24 unter «Amtliche Anzeigen» vom 22.1.2026 und darin unter Artikel 11, Absatz 2:
«Hunde sind anzuleinen … im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli, ausgenommen Jagd-, Rettungs- und Diensthunde beim Einsatz und bei der Ausbildung.»

Rosita Ruzsa schreibt:

«Die bevorstehende Änderung im Polizeireglement läuft in eine krasse Fehlentwicklung. Mit Ausnahme der Rettungs- und Diensthunde werden alle anderen Nutzhunde wie Behinderten- oder Blindenführhunde stillschweigend in die neu vorgesehene, zusätzliche Leinenpflicht miteingeschlossen. Also Hunde, deren Pflicht es ist, Menschen zu führen und nicht umgekehrt, geschweige einem Wild nachjagend.

Nicht mehr frei bewegen

Dasselbe gilt auch für Herdenschutz- oder Herdentreibhunde, also Hunde mit minimalem Jagdtrieb. Auch sie können sich in den gesperrten Monaten in Waldrandgebieten nicht mehr frei bewegen und ihren Aufgaben nachkommen.

Ausnahme für Jäger

Absurd, und im Gegensatz dazu, wären Jagdhunde in Ausbildung von der neuen Rapperswil-Joner Leinenpflicht ausgenommen. Es wären also genau die Hunde, welche über einen ausgeprägten Jagdtrieb verfügen, vom Verbot ausgenommen. Zudem würde für Jäger die heutige Grundregel, dass ihre ‹Hunde so zu führen sind, dass sie keine anderen Tiere belästigen oder gefährden› im Waldgebiet künftig nicht mehr gelten. Auf gut Deutsch: Die Jäger machen für ihre Hunde eigene Ausnahmen – alle andern müssen an die Leine.

Heutige Regel reicht

Auch gegenüber Begleithunden oder Haushunden besteht kein sachlich fundierter Anlass, alle über mehrere Monate generell in allen Waldgebieten an die Leine zu zwingen. Zum Schutz der Wildtiere reicht die bereits heutige streng reglementierte Hundehaltung vollkommen aus. Massregelungen noch weiter auf die Vierbeiner zu reduzieren ist Stumpfsinn.

Tierschutzverordnung missachtet

Mit dem neuen Polizeireglement von Rapperswil-Jona werden die eidgenössischen Tierschutzverordnungen grob missachtet und demontiert! Darin ist festgehalten: ‹Hunde müssen täglich im Freien und entsprechend ihrem Bedürfnis ausgeführt werden. Soweit möglich sollen sie sich dabei auch unangeleint bewegen können›.
Ich richte mich an den zuständigen Stadtrat Christian Leutenegger und muss ihm offen kundtun: Genau das, was die Tierschutzverordnung vorschreibt, verunmöglichen Sie mit dem neuen Gesetz! Umso mehr die ‹zahlreichen Orte, an denen Hunde weiterhin frei laufen dürften›, in Rapperswil & Jona leider schon längst verschwunden sind!

Überzogene Zwangsmassnahme

Die Bindung zwischen Hund und Halter darf sich nicht einzig auf eine Leine beschränken. Bei der Erziehung von Haushunden wird es immer wichtiger, ‹den Umgang und die Sozialisierung gegenüber Artgenossen und Menschen sowie die Gewöhnung an die Umwelt zu gewährleisten›.

Die bevorstehende Reglementänderung wird keinem bedrohten Wildtier ernsthaft helfen können. Sie stellt eine weitere überzogene Zwangsmassnahme dar. Zwänge sind sinnlos und erzeugen meist weitere Ängste oder Aggressionen. Zwang ist der falsche Weg – für Mensch und Tier.»

Rosita Ruzsa, Rapperswil
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