- Kolumne von Dr. Philipp Gut
Die Impfflicht, die der Kanton St. Gallen mit Bussen bis zu 20'000 Franken einführen will, hat einen Volksaufstand ausgelöst und die Debatte über Sinn und Unsinn von Impfobligatorien schweizweit neu entfacht.
Das Aktionsbündnis freie Schweiz hat nun erstmals eine juristische Analyse der Lage in sämtlichen Schweizer Kantonen in Auftrag gegeben. Der Befund:
- Impfobligatorium mit Strafbestimmung: Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Landschaft, St. Gallen (noch nicht in Kraft), Schaffhausen (noch nicht in Kraft), Tessin, Waadt, Wallis, Zug, Zürich;
- Impfobligatorium ohne Strafbestimmung: Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Solothurn;
- Kein Impfobligatorium: Aargau, Appenzell-Innerrhoden, Bern, Basel-Stadt, Glarus, Obwalden, Schwyz, Thurgau, Uri.
50'000 Franken Busse in Zürich
Noch extremer als St. Gallen ist der Kanton Zürich – mit einer expliziten Strafandrohung von bis zu 50'000 Franken.
Die Strafbestimmungen und Bussen sind problematisch, weil sie über den Rahmen hinaus gehen, den die Bundesgesetzgebung in Art. 22 des Epidemiengesetzes (EpG) formuliert. Solche Strafbestimmungen sind also möglicherweise bundesrechts- und verfassungswidrig.
Einweisung in Anstalt droht
Unglaubliches steht auch im Gesundheitsgesetz des Kantons Zug: Es ermöglicht aus wichtigen Gründen zusätzlich eine Einweisung in eine «geeignete Anstalt».
Werden nun Bürger, die auf dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 10 Bundesverfassung) bestehen, hinter Gitter gebracht?
Drei Monate Haft
Weit über das Ziel hinaus schiessen auch Tessin und Waadt. Dort kann eine obligatorische Impfung für die gesamte Bevölkerung oder für das gesamte Kantonsgebiet angeordnet werden.
Der Kanton Wallis sieht eine Busse bis 100'000 Franken oder Haft bis zu 3 Monaten vor. Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit werden so aus allen Angeln gehoben.
Esther Friedli mit Etappensieg
Umso mehr richtet sich das Augenmerk nun auf die Bundesebene, wo derzeit eine Revision des Epidemiengesetzes in Gang ist.
Hier gibt es auch positive Signale. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat am Dienstag mitgeteilt, dass sie «die Verwaltung mit vertieften Abklärungen zum Thema Impfobligatorium beauftragt» hat.
Die St. Galler Ständerätin Esther Friedli (SVP) setzt sich für eine verhältnismässige Gesetzgebung und gegen faktischen Impfzwang ein.
Das Parlament ist aufgerufen, hier für Rechtssicherheit zu sorgen und solche Auswüchse zu verhindern.