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Gast-Kommentar
Kolumne
01.02.2026
03.02.2026 05:33 Uhr

Dr. Gut: «Impfobligatorien – es drohen Anstalt und Haft»

Dr. Gut: «Teilweise steht Unglaubliches zu Impfobligatorien im Gesundheitsgesetz der Kantone.»
Dr. Gut: «Teilweise steht Unglaubliches zu Impfobligatorien im Gesundheitsgesetz der Kantone.» Bild: Linth24
Erstmals liegt eine Analyse zu allen Kantonen vor. Dabei stösst man auf Unglaubliches.
  • Kolumne von Dr. Philipp Gut

Die Impfflicht, die der Kanton St. Gallen mit Bussen bis zu 20'000 Franken einführen will, hat einen Volksaufstand ausgelöst und die Debatte über Sinn und Unsinn von Impfobligatorien schweizweit neu entfacht. 
Das Aktionsbündnis freie Schweiz hat nun erstmals eine juristische Analyse der Lage in sämtlichen Schweizer Kantonen in Auftrag gegeben. Der Befund: 

  • Impfobligatorium mit Strafbestimmung: Appenzell-Ausserrhoden, Basel-Landschaft, St. Gallen (noch nicht in Kraft), Schaffhausen (noch nicht in Kraft), Tessin, Waadt, Wallis, Zug, Zürich;

  • Impfobligatorium ohne Strafbestimmung: Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Solothurn;

  • Kein Impfobligatorium: Aargau, Appenzell-Innerrhoden, Bern, Basel-Stadt, Glarus, Obwalden, Schwyz, Thurgau, Uri. 

50'000 Franken Busse in Zürich

Noch extremer als St. Gallen ist der Kanton Zürich – mit einer expliziten Strafandrohung von bis zu 50'000 Franken. 
Die Strafbestimmungen und Bussen sind problematisch, weil sie über den Rahmen hinaus gehen, den die Bundesgesetzgebung in Art. 22 des Epidemiengesetzes (EpG) formuliert. Solche Strafbestimmungen sind also möglicherweise bundesrechts- und verfassungswidrig.

Einweisung in Anstalt droht

Unglaubliches steht auch im Gesundheitsgesetz des Kantons Zug: Es ermöglicht aus wichtigen Gründen zusätzlich eine Einweisung in eine «geeignete Anstalt». 
Werden nun Bürger, die auf dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Art. 10 Bundesverfassung) bestehen, hinter Gitter gebracht?

Drei Monate Haft

Weit über das Ziel hinaus schiessen auch Tessin und Waadt. Dort kann eine obligatorische Impfung für die gesamte Bevölkerung oder für das gesamte Kantonsgebiet angeordnet werden.
Der Kanton Wallis sieht eine Busse bis 100'000 Franken oder Haft bis zu 3 Monaten vor. Die Grundsätze der Verhältnismässigkeit werden so aus allen Angeln gehoben.

Esther Friedli mit Etappensieg

Umso mehr richtet sich das Augenmerk nun auf die Bundesebene, wo derzeit eine Revision des Epidemiengesetzes in Gang ist. 
Hier gibt es auch positive Signale. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat am Dienstag mitgeteilt, dass sie «die Verwaltung mit vertieften Abklärungen zum Thema Impfobligatorium beauftragt» hat.
Die St. Galler Ständerätin Esther Friedli (SVP) setzt sich für eine verhältnismässige Gesetzgebung und gegen faktischen Impfzwang ein. 
Das Parlament ist aufgerufen, hier für Rechtssicherheit zu sorgen und solche Auswüchse zu verhindern.

Dr. Philipp Gut schreibt auf dem Online-Verbund von Portal24 regelmässig eine Kolumne. Philipp Gut ist Buchautor und einer der profiliertesten Journalisten der Schweiz. Mit seiner Kommunikationsagentur Gut Communications GmbH berät er Parteien, Verbände, Unternehmen und Private.

www.gut-communications.ch

Dr. Philipp Gut, Kolumnist Linth24
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