Fragen wegen Spitalberater
Am 16. April 2025 gab der Ausschuss der GZO-Aktionärsgemeinden die neuen Mitglieder des GZO-Verwaltungsrats bekannt. Präsidiert wird er von Andreas Mika. Mika war Teil der Expertengruppe, welche die Erarbeitung des Sanierungskonzepts der GZO AG im Auftrag der Aktionärsgemeinden begleitet hat (wir berichteten).
Während der Ausschuss voll des Lobs ist, sehen es die Gemeinden Rüti und Bubikon kritischer – jene Gemeinden, welche die von der GZO AG geforderte Kapitalerhöhung auf 50 Millionen Franken ablehnen. Rüti und Bubikon wandten sich umgehend nach Bekanntgabe des neuen Verwaltungsrats mit einem eigenen Communiqué an die Öffentlichkeit. Man würde die Neubesetzung unterstützen und begrüsse auch die Wahl des VR-Präsidenten. Allerdings hätte dieser ihrer Ansicht nach früher in den Ausstand treten müssen, um Interessenkonflikte zu vermeiden.
Zürioberland24 hat bei den Gemeinden Rüti und Bubikon nachgefragt. Yvonne Bürgin, Gemeindepräsidentin von Rüti und Nationalrätin (Die Mitte), hat im Namen beider Gemeinden geantwortet.
Rüti und Bubikon haben in ihrer Mitteilung von letzter Woche geschrieben, dass der neue VR-Präsident früher hätte in den Ausstand treten müssen. Können Sie präzisieren, was Sie an der Sache heikel finden?
Yvonne Bürgin: Es war länger bekannt, dass Herr Mika am VR-Präsidium interessiert ist. Das wurde den Aktionärsgemeinden aber von der Findungskommission erst am 17. März offiziell kommuniziert. Eine offizielle Mitteilung, ab wann Herr Mika seine Beratertätigkeit für die Aktionärsgemeinden aufgegeben hat, ist nie erfolgt. Damit stellen sich Fragen zur Beratertätigkeit von Herrn Mika: Ist diese immer neutral und unvoreingenommen erfolgt?
Ist eine Person, die sich über Monate mit dem Sanierungsplan auseinandergesetzt und ihn mitgestaltet hat, nicht genau der richtige Kandidat, um diesen Plan auch umzusetzen?
Selbstverständlich bringt Herr Mika durch seine Mitarbeit im Ausschuss grosses Wissen mit und auch die Gemeinden Rüti und Bubikon haben seine Wahl als Verwaltungsratspräsident unterstützt. Wir hätten uns einfach gewünscht, dass er früher in den Ausstand getreten wäre. Compliance wird heute überall sehr gross geschrieben. Interessenkonflikte entstehen schneller als man denkt. Über weitere Details dazu möchte ich mich als ehemaliges Mitglied des Ausschusses nicht äussern.
In der gemeinsamen Medienmitteilung, die von der Stadt Wetzikon letzte Woche im Namen der Aktionärsgemeinden verschickt wurde, sind Bubikon und Rüti nicht mehr aufgelistet. Weshalb?
Die Medienmitteilung enthält aus Sicht von Bubikon und Rüti eine beschönigende Sichtweise auf die Situation der GZO Spital Wetzikon AG und eine Überbewertung der Wirkung der gewünschten neuen Investition der Aktionärsgemeinden im Rahmen des Sanierungsplanes. Entscheidend ist primär der Schuldenschnitt und nicht das Engagement der Gemeinden.
Bubikon war zudem nie Mitglied des Ausschusses bzw. der Findungskommission. Bis Ende Januar war ich im Ausschuss vertreten. Anschliessend wurde im gegenseitigen Einvernehmen aller Aktionärsgemeinden beschlossen, wegen der unterschiedlichen Positionen eigene Wege zu gehen.
Vergangene Woche hat die GZO AG einen Verlust von 123 Millionen Franken für das Geschäftsjahr 2024 bekanntgegeben, die Bilanz ist überschuldet. Bestätigt Sie das in Ihrer Haltung, die Kapitalerhöhung abzulehnen?
Das bestätigt unsere Haltung, obwohl die Zahlen schon länger bekannt sind. Für den Entscheid, sich nicht an der Kapitalerhöhung zu beteiligen, ist aber die Beurteilung der künftigen Entwicklung wesentlich wichtiger. Hier weichen Rüti und Bubikon klar von der positiven Einschätzung der übrigen Aktionärsgemeinden ab.
Was ist der Hauptkritikpunkt?
Das Sanierungskonzept überzeugt leider nicht. Es weist wesentliche Mängel auf und zeigt nicht auf, wie das Spital Wetzikon mit den 50 Mio. Franken gerettet werden kann. Daher ist es eine sehr heikle Investition, welche nicht mit einem Schulhausbau oder mit anderen nötigen Investitionen innerhalb einer Gemeinde verglichen werden kann, wo das Geld langfristig zum Wohle der Gemeinde investiert wird.
Beim Spital Wetzikon besteht leider ein grosses Risiko, dass mit der Investition der Gemeinden weiteres Geld «verbrannt» wird. Die Gemeinde Rüti und auch andere müssten dafür Geld aufnehmen und verzinsen.
Wichtig ist auch: Die Gemeinden sind gesetzlich nicht verpflichtet, Spitäler zu finanzieren, sondern unsere kommunalen Aufgaben sind die Sicherstellung des Rettungsdienstes und der Langzeitpflege. Die Spitalplanung und Finanzierung ist Sache des Regierungsrates. Es liegt also an den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zu entscheiden, ob sie sich an einer Kapitalerhöhung dieser Grössenordnung beteiligen wollen oder nicht.
Gab es nach Ihrem Entscheid, die Kapitalerhöhung nicht zu unterstützen, Reaktionen aus der Bevölkerung?
Der Gemeinderat hat etliche unterstützende Mails erhalten. Es gab nur wenige kritische Stimmen.